Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2023
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle Verträge zwischen der FinVision Audit GmbH, Hauptstraße 52, 60313 Frankfurt am Main (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern (im Folgenden "Auftraggeber" genannt), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Dienstleistung (Prüfung, Beratung oder sonstige Aufträge), nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachkundiger Personen zu bedienen.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung für Wirtschaftsprüfer. Er berücksichtigt dabei die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden berufsrechtlichen Regelungen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zu übermitteln. Er hat den Auftragnehmer über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können, unverzüglich zu informieren.
Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Auftragnehmer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfangs bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung.
5. Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Verschwiegenheitspflicht entbindet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist oder der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Die Vergütung für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festhonorar vereinbart. Ein Festhonorar kann für den gesamten Auftrag oder für Teile des Auftrags vereinbart werden. Darüber hinaus können Auslagen und Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt werden.
Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften als Gesamtschuldner.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Gewährleistung
Werden Mängel festgestellt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Nacherfüllung durch den Auftragnehmer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist.
Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 8.
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1.000.000,00 € (in Worten: eine Million Euro) begrenzt.
Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
9. Schutz des geistigen Eigentums
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Prüfberichte, Gutachten, Präsentationen etc. nur für die eigenen Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers (Berichte, Gutachten und dgl.) an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.